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Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen

 
Die Bekämpfung holzzerstörender Pilze ist weitgehend in der DIN 68 8000 Teil 4 geregelt. Es bestehen auch umfangreiche Arbeitsempfehlungen von der wissenschaftlichen technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkerhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) in ihrem Merkblatt 1-2-91.

Die Bekämpfung eines Pilzbefalls im Holz ist nach der DIN nur durch das Entfernen des befallenen Holzes möglich. Die Bekämpfung im Mauerwerk hat ausschließlich chemisch zu erfolgen. In den neuen ergänzenden Kommentaren zur DIN wird allerdings der hohen Temperaturempfindlichkeit der Pilze Rechnung getragen und in besonderen Fällen die Bekämpfung im thermischen Verfahren als möglich erachtet.

Im Wesentlichen sind bei Sanierung von mit holzzerstörenden Pilzen befallenen Gebäuden folgende Vorgehensweisen zu empfehlen:
Phase I – Sondierungsphase

  • Stoppen aller weiteren Arbeiten. Genaue Untersuchung des gefundenen Befalls durch einen Sachverständigen, eventuell mit Unterstützung eines gesonderten mykologischen Laborgutachtens. Bei Befallsbefunden die zwar keinen Echten Hausschwamm nachweisen, aber Befunde wie Wilder Hausschwamm, den Kellerschwamm oder ähnliches, ist gleichfalls Vorsicht geboten, da diese oft als Wegbereiter für den Hausschwamm zu sehen sind. Auch ist die Existenz anderer Schwammarten möglich, da die Feuchtigkeits- und Temperatur-bedingungen für deren Wachstum ähnlich sind.
  • Bei einer bundeslandabhängigen Meldepflicht des Befalls, Weitergabe des Befallbefundes an die zuständige Bauaufsichtsbehörde
  • Unter Umständen ist a) zur Vermeidung der Verschleppung der Sporen und b) bei Bedenken zur statischen Tragfähigkeit eine Sperrung der befallenen Gebäudebereiche sinnvoll.
  • Sind im Befallsbereich Mobiliar, Einrichtungsgegenstände, Lebensmittel, Pflanzen etc. vorhanden, sind diese zu entfernen und vor einer Wiederverwendung gründlich zu untersuchen und ggf. in geeigneter Weise zu behandeln..
  • Festellen der Ausbreitungsgrenzen des Befalls. Dies kann Anfangs unter Einsatz zerstörungsfreier Untersuchungsgeräte wie Endoskopie, Kernbohrung, Zapfenfräsung etc. erfolgen. In den meisten Fällen muss diese Untersuchung jedoch unter zur Hilfenahme eines Rückbaues verschiedener Baubereiche wie im folgenden skizziert fortgesetzt werden.
  • Differenzierter vorsichtiger Rückbau und Untersuchung der umgebenden Bereich durch eine Fachfirma. Der Rückbau dient der Sondierung des Befallsumfangs und kann sich in unglücklichen Fällen durch die verschiedensten Räume und Geschosse fortsetzen, so das eine schrittweise Räumung der befallenen Gebäudebereiche notwendig wird.
  • Bei diesen Rückbauarbeiten sind je nach Gebäude und Befallsart, ausgehend vom Befallsfund unter Umständen Putze abzuschlagen und zu untersuchen , Proben zu entnehmen, Hohlräume in Decke und Wand zu öffnen, Verbauungen zu entfernen, Versorgungsschächte zu öffnen und zu untersuchen, Holzbauelemente freizulegen etc.
  • Bei diesem Rückbau sind alle Befallsfunde zu dokumentieren um lokalisierende Rückschlüsse auf den eigentlichen Befallsherd oder die Quelle der Einfeuchtung ziehen zu können.
  • Folgende Sicherungsmaßnahmen sind zu ergreifen:
    1. Errichten von Staubwänden
    2. u.U. Arbeiten im Luftunterdruck um eine Beeinträchtigung benachbarter noch genutzter Räume zu vermeiden.
    3. Tägliche Grobreinigung der Arbeitsbereiche
    4. Endreinigung mit Industriestaubsauger
    5. Sichern von ausgebautem schwammbefallenen Holz und getrennte thermische Entsorgung.
    6. Sichern von Bauschutt aus durchwachsenen Putz und Mauerwerk in einem gesonderten Container. Dieser Bauschutt ist nicht recyclingfähig und sollte auf eine Deponie verbracht werden.
  • Bei Abschluss der Sondierungsarbeiten sollten die Befallsgrenzen gemeinsam mit dem Auftraggeber festgehalten bzw. dokumentiert werden. Es sollte auch unbedingt Klarheit über die Lage des Entstehungsherdes und die Ursache des Befalls bestehen.


Foto Sondierung Foto Durchwachsungen Foto Myzele
Phase II – Bekämpfungsphase

  • Entfernen bzw. Sicherung aller Oberflächenmyzele, Fruchtkörper, Strangmyzele etc.
  • Entfernen aller befallenen Holzbauteile und Rückschnitt in das gesunde Holz um mindestens 100 cm
  • Entfernen aller durchwachsenen Schüttungen plus einen Sicherheitsbereich von mindestens 150 cm .
  • Entfernen aller Putze im befallenen Mauerbereich plus einen Sicherheitsabstand von mindestens 150 cm.
  • Freilegen und Behandeln aller nicht sichtbar befallenen aber im Befalls- bzw. Sicherheitsbereich liegender Holzbauteile.
  • Entfernen von losen Fugenmörtel bis auf eine Tiefe von ca. 2 cm und gründliches Säubern der Maueroberflächen.
  • Abtragen von Bodenschichten im Erdberührten Bereich bis in eine Tiefe von ca. 15 bis 25 cm.
  • Im Gefahrenbereich befindliche nicht befallenen Holzbauteile, hierzu gehören insbesondere Balkenköpfe, Mauerlatten, Fachwerk etc. sind durch entsprechende Imprägnierungen zu behandeln. Hierzu gehören Druckinjektionen, Einsetzen von Bordübeln, Oberflächenimprägnierung.
  • Gesicherte Entsorgung aller entfernten Baumassen in der thermischen Verwertung oder den zugelassenen Deponien.
  • Abflammen der Wandoberfläche mit einem Brenner. (Diese Maßnahme dient nicht primär der Abtötung von Myzelen und Sporen sondern soll das Auffinden von Durchwachsungen unterstützen)
  • Einbringen von nach der Holzschutzmittelliste zugelassenen Schwammsperrmitteln in das Mauerwerk. Dieses Einbringen erfolgt über Bohrlochtränkung oder Druckinjektion in die gesamte Tiefe des Mauerwerks . Zweischaliges Mauerwerk sowie Hohllochsteine müssen hier eine besondere Behandlung z.B. durch Kugelstrahldüsen erfahren.
  • Fluten oder Schäumen der Wandoberflächen mit einem nach der Holzschutzmittelliste zugelassenen Schwammsperrmittel. Hier muss noch einmal betont werden, dass diese chemischen Maßnahmen lediglich einen chemischen Käfig in Form eines Schwammsperrmittels darstellen. Besonders im erdberührten Mauerwerk kann eine Vitalität des Schwammes innerhalb des Mauerwerks weiter bestehen. Entscheidend ist, dass dem Schwamm die Möglichkeit des Zugriffes auf organische Baustoffe entschieden verwehrt wird.
Foto Schaum Schema Bohrungen Schema Hohlwände
Phase III – Wiederherstellungsphase

Hier ist besonders zu beachten, dass bei der Wiederherstellung alle Maßnahmen zu ergreifen sind die einen erneuten Befall verhindern können.
  • Vermeiden des Einbaues von Hölzern im Befallsbereich oder zu mindestens eine entsprechende Imprägnierung mit einem nach der Holzschutzmittelliste zugelassenen Mittel mit dem Prüfprädikat "P" (pilzwidrig). Auch der Einbau von Bordübeln ist zu erwägen.
  • Balkenköpfe im Mauerwerk sind analog der Empfehlungen in den Kommentaren zur DIN 68800/4 luftumspült einzubauen. Es ist grundsätzlich darauf zu achten das Holzbauteile ausreichend von Luft umspült sind.
  • Beseitigung aller Einfeuchtungsquellen.
  • Trockenlegung des Mauerwerks durch geeignete Maßnahmen. Hierzu gehören auch stark diffusionsbremsende Beschichtungen, mangelnde Hydrophopierungen etc.
  • Abdichtung und Trockenlegung der Keller z.B. durch Einbau technisch einwandfreie Horizontal- und Vertikalsperrren.
  • Vermeidung des Einbaues nicht ausreichend trockener Bau und Füllstoffe.
  • Einbau umschließender hoch dampfdichter Bauelemente im Nahbereich organischer Baustoffe. Hierzu gehören z.B. auch Dampfsperren bzw. Dampfbremsen, PVC Beläge, Anstriche mit einem hohem Dampfwiderstandwert (sd-Wert).
  • Dämmung schwitzender Wasser- und Heizungsleitungen.
  • Reparatur defekter oder verstopfter Regenwasserabflüsse und Entwässerungsanlagen.
  • Überprüfung und Reparatur der Dach, Balkon und Terassenflächen.
  • Überprüfen der relativen Raumfeuchte und der allgemeinen Lüftungssituation der Räume.
  • In kritischen Bereichen sollten Möglichkeiten der Kontrolle geschaffen werden. Dies gilt ganz besonders für Hohlräume die ohne gesonderte Kontrollöffnungen nicht einsehbar sind.
Schema Balkenköpfe
Schema Balkenköpfe

Foto Baufehler

Foto Baufehler

Endoskopie
Endoskopie (Foto Prospekt Fa. Ahrens)

ACHTUNG!

 
Zu beachten ist, dass die DIN Normen nur Regelwerke sind und keinen gesetzlichen Charakter haben, der Erfolg der Leistung besteht nicht in der Einhaltung der Norm sondern im Erreichen der vereinbarten Leistung . Auch Arbeiten abweichend der Norm schulden nur den Erfolg der Leistung und sollten allerdings im gegenseitigen Einvernehmen von Auftraggeber und Auftragnehmer durchgeführt werden.

Es sei hier daher auf die Bekämpfung des Hausschwamms im Heißluftverfahren eingegangen. Die Idee den Befall holzzerstörender Pilze mit Hitze zu bekämpfen ergibt sich schon aus der bekannten Tatsache der hohen Temperaturempfindlichkeit der Pilze.


Tabelle Letaltemperaturen

Auch wenn die vorstehenden Werte reine Laborwerte sind, lassen sich hier durchaus brauchbare Vorgaben für eine thermische Behandlung ableiten. Über die Möglichkeiten der Bekämpfung des Schwammes mit Heißluft wird in Fachkreisen seit langem heftig debattiert. Besonders die normenbildenden Fachkreise zeigen hier eine gesunde Vorsicht und warnen vor einem zu euphorischen Einsatz dieser Bekämpfungsmethode.

Langjährige Erfahrungen mit thermische Behandlungen des Hausschwamms in Dänemark zeigen, dass bei einem differenzierten und streng geregeltem Einsatz eine erfolgreich Bekämpfung sehr gut möglich ist. Den jüngeren Diskussionen wird inzwischen in den neuen Kommentaren zur DIN 68800 Rechnung getragen. So zeigt sich ein vorsichtiges Öffnen der normenbildenden Kreise für eine Schwammbehandlung mit Heißluft in ausgewählten Bereichen und in besonderen Fällen. Es wird allerdings noch einige Zeit brauchen um hier eine entsprechende Balance der Meinungen zu finden. Es wäre für die weitere methodische Entwicklung durchaus hilfreich, wenn eine Fachkommision ein entsprechendes Regelwerk (z.B. auch in Anlehnung an dänische Erfahrungen) erarbeiten würde. Bis dahin sollten ausführende Betriebe bei der Durchführung von Schwammbekämpfungsmaßnahmen im Heißluftverfahren die volle Kraft ihrer theoretischen und vor allem praktischen Fachkompetenz zum Einsatz bringen um hier Erfahrungen zu sichern. Ein all zu nachlässiges Vorgehen kann schnell die durchaus wünschenswerte Ansätze einer guten Methode in Verruf bringen.

Bekämpfender Holzschutz bei Hausfäulepilzen


 

 

 

Vorbeugender Holzschutz bei Hausfäulepilzen


 

 

 

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