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Chemische Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen

 

Übersicht:

Ein Befall durch den echten Hausschwamm lässt sich durch seine typischen Mycelien, Stränge und Fruchtkörper erkennen. Das Luftmycel ist weiß, durchscheinend, auch an Mauerwerk. Im Zweifelsfall kann eine molekularbiologische oder mikroskopische Untersuchung sinnvoll sein.

Der Befall mit Echten Hausschwamm ist in einigen Bundesländern meldepflichtig. Er ist ein schwerer Baumangel nach BGB. Nach DIN 68 800-4 ist der Befall und Umfang des Befalls durch einen Sachkundigen festzustellen (Anfertigen eines holzschutztechnischen Untersuchungsberichts). In der Regel werden durch solche Sachkundigen auch Sanierungsvorschläge erarbeitet.

Die Bekämpfung ist zwingend durch ein autorisiertes Fachunternehmen (Sachkundige) durchzuführen. Die DIN 68 800, Teil 4 (Holzschutz im Hochbau, Bekämpfung von Befall durch Insekten und Pilze) in Verbindung mit dem WTA-Merkblatt -Der Echte Hausschwamm- gibt Sanierungsempfehlungen. Die Überwachung dieser Arbeiten sollte ebenfalls durch einen Sachkundigen erfolgen.

Der Echte Hausschwamm ist der mit Abstand am schwierigsten zu bekämpfende holzzerstörende Pilz, da er auch relativ trocknes Holz befallen kann und auch Mauerwerk durchwächst. Umstritten ist, ob Luftzug das Wachstum unterbricht. Der Pilz braucht eine bestimmte, wenn auch geringe Feuchtezufuhr, dann wächst er jedoch manchmal sehr schnell, meist unerkannt und unbemerkt! Die Pilzreste können viele Jahrzehnte auch in trockenem Zustand überdauern. Die Sanierung muss mit einer Trockenlegung von Mauerwerk und Holzkonstruktion einhergehen und kann deshalb umfänglich werden. So müssen häufig befallene Holzteile in der Längsachse mit 1 Meter Sicherheitsabstand vom letzten erkennbaren Befall gesund geschnitten werden. Bei fortgeschrittenem Befall bleibt oft nur der Austausch der gesamten Holzkonstruktion.

Zudem ist auch (durchwachsenes) Mauerwerk sachgerecht zu sanieren. Hierzu z.B. gehört Putz abschlagen, Fugen auskratzen, Mauerwerk abflammen. Zudem kommt noch die eigentliche chemische Schutzbehandlung. In der Regel reicht eine oberflächliche Behandlung nicht aus, so dass Injektageverfahren zur Anwendung kommen. Dabei wird ein bauaufsichtlich zugelassenes Holzschutzmittel (Zulassung zur Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk) in das befallene Mauerwerk injiziert. Die Mittel durchdringen die Wand nicht vollständig. Deshalb ist zu prüfen, ob ggf. ein (Teil-)Abbruch des befallenen Mauerwerks möglich ist. Dies ist die sicherere Sanierungsvariante. Ist durch bauliche Maßnahmen sichergestellt, dass das befallene Holz und das Mauerwerk trocknen, und zukünftig auch trocken bleiben, kann der Sanierungsaufwand unter Anleitung eines Sachverständigen im Einzelfall auch reduziert werden. Ohne Feuchtigkeit stellt der Hausschwamm seinen Stoffwechsel ein und zerstört auch kein Holz mehr. Neueingebautes Holz muss eventuell entsprechend DIN 68 800, Teil 3 vorbeugend imprägniert sein.

Im Wesentlichen sind bei Sanierung von mit holzzerstörenden Pilzen befallenen Gebäuden folgende Vorgehensweisen zu empfehlen:

Phase I - Befallsbestimmung und Befallsnachweis

Bei Entdeckung eines Pilzes innerhalb eines Gebäudes taucht sehr bald der Begriff "Hausschwamm" auf. Bei den nunmehr vielfältig eintreffenden mehr oder weniger qualifizierten Empfehlungen und Ratschlägen wird oft vergessen das bei so einer ernsten Sachlage ein Sachverständiger für Holzschutz eingeschaltet werden sollte.

Dessen Aufgabe sollte es sein, erst einmal genau zu bestimmen welcher Art der gefundene Pilz zuzuordnen ist. Die genaue Untersuchung des gefundenen Befalls durch einen Sachverständigen, eventuell mit Unterstützung eines gesonderten mykologischen Laborgutachtens ist für das weitere Vorgehen von entscheidenter Bedeutung. Bei Befallsbefunden die zwar keinen Echten Hausschwamm nachweisen, aber Befunde wie Wilder Hausschwamm, den Kellerschwamm oder ähnliches, ist gleichfalls Vorsicht geboten, da diese oft als Wegbereiter für den Hausschwamm zu sehen sind. Auch ist die Existenz anderer Schwammarten möglich, da die Feuchtigkeits- und Temperatur-bedingungen für deren Wachstum ähnlich sind. Unter Umständen ist eine Weitergabe des Befallbefundes an die zuständige Bauaufsichtsbehörde notwendig, wobei dies nach aktuellen Stand allerdings nur noch in Thüringen und Sachsen Anhalt notwendig ist..

BundeslandMelde-
plicht
LBO Fassung
vom
Paragraph
Abs.
zuständige
Behörde
Baden-Württembergnein19.12.2000  
Bayernnein24.07.1998  
Berlinnein14.06.2001  
Brandenburgnein25.03.1998  
Bremennein24.12.2001  
Hamburgnein
14.12.2005  
Hessennein
28.06.2002  
Mecklenburg-Vorpommernnein20.03.2001  
Niedersachsennein5.10.1997  
Nordrhein-Westfalennein9.05.2000  
Rheinland-Pfalznein6.02.2001  
Saarlandnein7.11.2001  
Sachsennein
20..12.2005

Sachsen-Anhaltja
9.02.2001  
Schleswig-Holstein
nein10.01.2000  
Thüringenja24.10.200116 (2)Untere
Bauaufsichtsbehörde
Tabelle Meldepflicht

Auch die genaue Regelung der weiteren Vorgehensweise nach Bestimmung des Pilzes sollte dem Sachverständigen vorbehalten sein. Häufig wird aus Unkenntniss des Ernstes der Sachlage und aus falsch verstandene Sparsamkeit ein Befall durch den Echten Hausschwamm durch ein paar willige Handwerker zwar billig, aber auch nur kurzfristig beseitigt. Der dann danach auftretende "neue" Befall, wird regelmäßig in Umfang und Summe teurer, als alles zuvor Ersparte sein.

Phase II – Sondierungsphase

  • Stoppen aller weiteren Arbeiten.
  • Unter Umständen ist a) zur Vermeidung der Verschleppung der Sporen und b) bei Bedenken zur statischen Tragfähigkeit eine Sperrung der befallenen Gebäudebereiche sinnvoll.
  • Sind im Befallsbereich Mobiliar, Einrichtungsgegenstände, Lebensmittel, Pflanzen etc. vorhanden, sind diese zu entfernen und vor einer Wiederverwendung gründlich zu untersuchen und ggf. in geeigneter Weise zu behandeln.
  • Feststellen der Ausbreitungsgrenzen des Befalls. Dies kann Anfangs unter Einsatz zerstörungsfreier Untersuchungsgeräte wie Endoskopie, Kernbohrung, Zapfenfräsung etc. erfolgen.In den meisten Fällen muss diese Untersuchung jedoch unter zur Hilfenahme eines Rückbaues verschiedener Baubereiche wie im folgenden skizziert fortgesetzt werden.

 

Der differenzierte vorsichtiger Rückbau und Untersuchung der umgebenden Bereich sollte nur durch eine nachweislich qualifizierte Fachfirma erfolgen. Nur ein gewissenhaftes Vorgehen bei der Sondierung gewährleist die restlose Entdeckung aller Befallsbereiche. Ein Übersehen auch kleiner Befallszonen kann unter Umständen einen wiederholten Befall verursachen! Der Rückbau dient der Sondierung des Befallsumfangs und kann sich in unglücklichen Fällen durch die verschiedensten Räume und Geschosse fortsetzen, so das eine schrittweise Räumung der befallenen Gebäudebereiche notwendig wird. Bei diesen Rückbauarbeiten sind je nach Gebäude und Befallsart, ausgehend vom Befallsfund unter Umständen Putze abzuschlagen und zu untersuchen , Proben zu entnehmen, Hohlräume in Decke und Wand zu öffnen, Verbauungen zu entfernen, Versorgungsschächte zu öffnen und zu untersuchen, Holzbauelemente freizulegen etc.

Bei diesem Rückbau sind alle Befallsfunde zu dokumentieren um lokalisierende Rückschlüsse auf den eigentlichen Befallsherd oder die Quelle der Einfeuchtung ziehen zu können.

Folgende grunds#tzliche Maßnahmen sind zu ergreifen:

  • Errichten von Staubwänden
  • u.U. Arbeiten im Luftunterdruck um eine Beeinträchtigung benachbarter noch genutzter Räume zu vermeiden
  • Tägliche Grobreinigung der Arbeitsbereiche
  • Endreinigung mit Industriestaubsauger
  • Sichern von ausgebautem schwammbefallenen Holz und getrennte thermische Entsorgung
  • Sichern von Bauschutt aus durchwachsenen Putz und Mauerwerk in einem gesonderten Container. Dieser Bauschutt ist nicht recyclingfähig und sollte auf eine Deponie verbracht werden. Bei Abschluss der Sondierungsarbeiten sollten die Befallsgrenzen gemeinsam mit dem Auftraggeber festgehalten bzw. dokumentiert werden. Es sollte auch unbedingt Klarheit über die Lage des Entstehungsherdes und die Ursache des Befalls bestehen.
Phase III - Bekämpfungsphase

Exemplarische Darstellung einer Schwammbekämpfung im Dachstuhl
(zusammengestellt von unserem Sachverständigenkollegen H.J. Rüpke aus Hannover)

Aufgrund des erstellten Untersuchungsberichts (DIN 68 800-4 (3.2)) wird hier in einer bereits freigemachten Dachgeschosswohnung nach den Abbrucharbeiten die Instandsetzung der befallenen Decken und der Dachkonstruktion vorgenommen.

Das heißt, die betroffene Wohnung wird zu einer Baustelle.

Dabei ist gewissenhaft und sauber zu arbeiten. Dies geschieht in erster Linie für die Interessen der Bewohner, in deren Wohnung schließlich einiges "auf den Kopf" gestellt werden muss, und im Weiteren zur Verhütung der Verbreitung des Echten Hausschwamms.

Ordnung und SauberkeitAbsolute Ordnung und
Sauberkeit sind das erste Gebot.
Ist es notwendig, werden als erstes die statischen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Hier zum Beispiel bedeutet das die Absicherung des tragenden Dachsprengwerkes und die Räumung und Sicherung der Räume der darunter liegenden Wohnung.
gespannte ZugseileDas Tragwerk des Dachstuhls muss hier mit gespannten Zugseilen gesichert werden. Die Aussteifung erfolgt mit einem "Andreaskreuz". Das alles wird zunächst durch den Statiker geprüft und abgenommen.

Danach können die Befallsbereiche ausgebaut und als verpackter Schutt entsorgt werden. Dabei ist besonders die Sauberkeit zu gewährleisten. Alle losen Teile werden mit dem Staubsauger aufgenommen und geordnet entsorgt. Die verbleibenden Flächen sind vorab mit Folien abzudecken und können so problemlos wiederholt abgesaugt werden.

Staubsauger bei der ArbeitAuch nach dem Ausbau der Befallsbereiche und der Bauteilerneuerung macht immer der Staubsauger den Abschluss.

Nach erfolgtem Ausbau der Befallsbereiche müssen die tragenden Holzbauteile nach den statischen Berechnungen erneuert oder z.B. durch Stahlbauteile ersetzt werden. Bei den Instandsetzungsarbeiten werden die Leitungen von Wasser, Abwasser und Elektroenergie natürlich mit einbezogen.
Durchblick auf Ein Durchblick auf "Installationen quer durch die ganze Wohnung".Durchblick

tragende DeckenbalkenStück für Stück werden die tragenden Deckenbalken und die Deckenkonstruktion ersetzt.
Der in der Luft schwebende Teil der Dachtragkonstruktion erhält einen langen Schuh aus einer Stahlkonstruktion.langer Schuh aus einer Stahlkonstruktion

spezielle Bohrmaschine im EinsatzHier eine Bolzenverbindung herzustellen, geht nicht ohne spezielle Bohrmaschinen, da in den Deckenfeldern kaum Platz ist.spezielle Bohrmaschine im Einsatz


Verbleibende Deckenbalken und Holzbauteile erhalten einen chemischen Holzschutz.

Bohrlöcher werden angeordnet.Holzschutzmittel wird injiziertDurch in die Bohrlöcher eingeschlagene "Packer" (Plastikhülsen mit Ventil) wird das Holzschutzmittel mit einer Hochdruckpumpe injiziert.

notwendige TechnikEin Haufen Technik ist nötig.
Die Ordnung ist wegen der
Wirkungen von Bioziden auch hier unabdingbar.

Mit der Fertigstellung der Ersetzung aller befallenen Bauteile werden die Deckenfelder wieder geschlossen und erhalten einen Einschub aus groben Quarzsand, der die Schalldämmung zwischen den Geschosswohnungen sichern soll. Danach wird die Fußbodendielung wiederhergestellt.

Decken-feld ist freiDecken-feld frei,Einschub ist gefülltEinschub gefüllt undDielung ist wiederhergestelltmit Dielung abgedeckt.

Abschließend werden die Dachsparren erneuert und die Ziegel repariert und verstrichen. Die Abseiten und andere Bauteile werden verkleidet, offene Wandfelder werden ausgemauert und verputzt. Am Ende sind zum Raum hin alle behandelten Holzbauteile verkleidet und die Malerarbeiten können erfolgen.

Dachfelder sind geschlossenDachfelder wieder geschlossen,Trennwand ist wieder verputztTrennwand wieder verputzt,
Verkleidung der Abseite und SparrenfeldVerkleidung der Abseite und Sparrenfeld

Das Regelwerk der oben erwähnten DIN 68 800 Teil 4 können Sie als kostenlosen Sonderdruck (Ausg.Nov. 1992) bei der deutschen Bauchenmie e.V. zu beziehen.

Zum Verstehen einer Schwammsanierung sollten Baubeteiligte auch das gut bebilderte WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" (25 Euro, Ausg. 2-91*) hinzuziehen. Es enthält normähnliche Angaben und Empfehlungen. (*soll demnächst überarbeitet werden)



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