Übersicht: Ein Befall durch den echten Hausschwamm lässt sich durch seine typischen Mycelien, Stränge und Fruchtkörper erkennen. Das Luftmycel ist weiß, durchscheinend, auch an Mauerwerk. Im Zweifelsfall kann eine molekularbiologische oder mikroskopische Untersuchung sinnvoll sein. Der Befall mit Echten Hausschwamm ist in einigen Bundesländern meldepflichtig. Er ist ein schwerer Baumangel nach BGB. Nach DIN 68 800-4 ist der Befall und Umfang des Befalls durch einen Sachkundigen festzustellen (Anfertigen eines holzschutztechnischen Untersuchungsberichts). In der Regel werden durch solche Sachkundigen auch Sanierungsvorschläge erarbeitet. Die Bekämpfung ist zwingend durch ein autorisiertes Fachunternehmen (Sachkundige) durchzuführen. Die DIN 68 800, Teil 4 (Holzschutz im Hochbau, Bekämpfung von Befall durch Insekten und Pilze) in Verbindung mit dem WTA-Merkblatt -Der Echte Hausschwamm- gibt Sanierungsempfehlungen. Die Überwachung dieser Arbeiten sollte ebenfalls durch einen Sachkundigen erfolgen. Der Echte Hausschwamm ist der mit Abstand am schwierigsten zu bekämpfende holzzerstörende Pilz, da er auch relativ trocknes Holz befallen kann und auch Mauerwerk durchwächst. Umstritten ist, ob Luftzug das Wachstum unterbricht. Der Pilz braucht eine bestimmte, wenn auch geringe Feuchtezufuhr, dann wächst er jedoch manchmal sehr schnell, meist unerkannt und unbemerkt! Die Pilzreste können viele Jahrzehnte auch in trockenem Zustand überdauern. Die Sanierung muss mit einer Trockenlegung von Mauerwerk und Holzkonstruktion einhergehen und kann deshalb umfänglich werden. So müssen häufig befallene Holzteile in der Längsachse mit 1 Meter Sicherheitsabstand vom letzten erkennbaren Befall gesund geschnitten werden. Bei fortgeschrittenem Befall bleibt oft nur der Austausch der gesamten Holzkonstruktion. Zudem ist auch (durchwachsenes) Mauerwerk sachgerecht zu sanieren. Hierzu z.B. gehört Putz abschlagen, Fugen auskratzen, Mauerwerk abflammen. Zudem kommt noch die eigentliche chemische Schutzbehandlung. In der Regel reicht eine oberflächliche Behandlung nicht aus, so dass Injektageverfahren zur Anwendung kommen. Dabei wird ein bauaufsichtlich zugelassenes Holzschutzmittel (Zulassung zur Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk) in das befallene Mauerwerk injiziert. Die Mittel durchdringen die Wand nicht vollständig. Deshalb ist zu prüfen, ob ggf. ein (Teil-)Abbruch des befallenen Mauerwerks möglich ist. Dies ist die sicherere Sanierungsvariante. Ist durch bauliche Maßnahmen sichergestellt, dass das befallene Holz und das Mauerwerk trocknen, und zukünftig auch trocken bleiben, kann der Sanierungsaufwand unter Anleitung eines Sachverständigen im Einzelfall auch reduziert werden. Ohne Feuchtigkeit stellt der Hausschwamm seinen Stoffwechsel ein und zerstört auch kein Holz mehr. Neueingebautes Holz muss eventuell entsprechend DIN 68 800, Teil 3 vorbeugend imprägniert sein. Im Wesentlichen sind bei Sanierung von mit holzzerstörenden Pilzen befallenen Gebäuden folgende Vorgehensweisen zu empfehlen: |