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Bekämpfung von holzzerstörenden Insekten mit Heißluft

 

Die DIN 68 800 Teil 4 sieht als Verfahren zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten auch das Heißluftverfahren vor.

Spezielle Fragen z.B. zum Heißluftverfahren beantwortet auch der "Arbeitskreis Thermische Holzschädlingsbekämpfung im DHBV"

1. Grundzüge der Verfahrenstechnik

Mit Hochleistungslufterhitzern werden große Mengen heißer Luft (~120 °C) in den Dachstuhl geblasen. Durch kontinuierliche Umströmung aller freiliegenden Konstruktionshölzer mit heißer Luft werden diese langsam aufgeheizt.

Bei einer Temperatur ab 55 °C im Holzinneren beginnt die Abtötung der darin befindlichen Larven und Eier. Nach 60 Minuten ist durch die hohe Zeittoleranz die Abtötung in jedem Fall erfolgt.

Durch dieses Verfahren lässt sich in den durchheizten Hölzern ohne Einbringung von chemischen Wirkstoffen eine 100 prozentige sofortige Abtötung aller Holzschädlinge erreichen.



Tabelle der Abtötungstemperaturen



Foto einer Bekämpfung

Foto einer Bekämpfung

Die Beheizung lässt sich bei entsprechender Planung auch in schwer zugänglichen oder abgeschirmten Bereichen einsetzen (z.B. ausgebaute Dachschrägen, Abstellungen, Deckenhohlräume oder ähnliches).

Die Bekämpfung Holz zerstörender Insekten (vorrangig Hausbockkäfer, Gewöhnlicher Nagekäfer und Gescheckter Nagekäfer) durch Heißluft ist ein nach DIN 68 800 Teil 4 anerkanntes und bewährtes Verfahren.

Die Wirkungsweise der thermischen Verfahren besteht darin, dass durch ausreichend hohe Temperaturen im gesamten Holzquerschnitt die darin befindlichen Insekten in allen Stadien (Eier, Larven, Puppen, Käfer) abgetötet werden.

Durch diese Technik wird ohne den Einsatz chemischer Wirkstoffe eine sofortige Abtötung in allen durchheizten Holzbauteilen erzielt. Daher ist diesem Verfahren bei Abwägung aus öko-toxikologischer und bekämpfungstechnischer Betrachtung der Vorrang zu geben.(siehe hierzu auch Kommentare zur DIN 68 800 Teil 4, Absatz 2.2) Unter Umständen können aber auch hier anderweitige ergänzende Maßnahmen, wie unter Punkt 5 beschrieben, notwendig werden. Der Erfolg der Maßnahme hängt von einer gewissenhaften Planung, einer fachgerechten handwerklichen Ausführung und den damit verbundenen Qualitätssicherungsmaßnahmen ab.

Die thermischen Verfahren bieten keinen vorbeugenden Schutz gegen einen Neubefall durch Holz zerstörende Insekten.

Mit den Bekämpfungsmaßnahmen sind nur Fachfirmen mit entsprechender Sachkunde (z. B. Sachkundenachweis für Holzschutz am Bau) zu betrauen, die über einschlägige Kenntnisse, nachweisbare Erfahrungen und die erforderliche Technik verfügen (siehe jeweilige Landesbauordnungen, DIN 68 800 Teil 4 sowie VOB ).

Thermische Verfahren sind sowohl bei mit dem Bauwerk fest verbundenen Holzbauteilen, als auch bei transportablen Holzobjekten und Kulturgütern anwendbar. Bei einer Entscheidung über die Notwendigkeit einer Bekämpfung ist die tatsächliche Gefährdung im Zusammenhang mit Holzart, Holzfeuchte, Alter des Holzes, Dimensionen des Holzes, konstruktiver Situation, Denkmalschutzbelangen und der Aufgabenstellung durch den Auftraggeber zu berücksichtigen.

Die Auswahl des geeigneten Verfahrens muss objektspezifisch und in aufklärender Rücksprache mit den Beteiligten getroffen werden, um mögliche wirtschaftliche Nachteile auszuschließen. Der Erhalt historischer Bausubstanz, Gesundheitsbelange und die Behandlungssicherheit sind vorrangig zu beachten.

Das Heißluftverfahren bietet bei ordnungsgemäßer Anwendung eine sichere Abtötung von Holz zerstörenden Insekten. Bei Durchführung der Arbeiten ist eine sofortige sichere Erfolgskontrolle bei regelmäßigem Ablesen und Halten der Abtötungstemperaturen gegeben. Das Heißluftverfahren ist ein umweltfreundliches Verfahren. Erfahrungsgemäß sind als Beheizungszeit ca. 6 bis 14 Stunden notwendig. In einzelnen Fällen können diese Werte auch deutlich überschritten werden. Nach Abkühlung können die Räume sofort wieder benutzt werden. Die Anwendung ist zu jeder Jahreszeit möglich. Aus ökonomischen Überlegungen sollte die Ausführung bei extremen Minustemperaturen vermieden werden. Ein Abbeilen der befallenen Hölzer ist für die Wirksamkeit nicht notwendig.

Dichtigkeit:
Der zu behandelnde Raum selbst muss keine vollständige Dichtigkeit besitzen, da ständig Heißluft zugeführt wird die dann der nachströmenden Heißluft Platz machen muß.Allerdings ist ein unkontrolliertes Entweichen der zugeführten Heißluft über größere Öffnungen wie z. B. Fenster, Türöffnungen etc. nicht sinnvoll. Vielmehr sollte die Luft gezielt an den tiefsten Punkten des Raumes entweichen (z.B. Traufe des Daches)

Temperaturen:
Das Objekt bedarf der besonderen Überprüfung hinsichtlich der Hitzeverträglichkeit
Die Luft-Temperatur sollte im zu behandelnden Raum langfristig 120°C nicht überschreiten. Die Austrittsöffnung des Zuleitungsrohres ist mindestens in 1 m Entfernung von leicht entflammbaren Stoffen (Baustoffklasse B3 nach DIN 4102 Teil 1; Papier, Pappe und dgl.) zu halten.Bei Vorhandensein hitzeempfindlicher Bauteile (Kunststoffe, elektronische Bauteile etc.) innerhalb der zu beheizenden Räume sind geeignete Vorkehrungen zu treffen.

Eine besondere Überprüfung hinsichtlich Hitzeverträglichkeit bedürfen:

  • Antennen, Möbel, Kunststoffe (Gehäuse, Schellen, Rohre und dgl.)
  • elektrische, elektronische und mechanische Anlagen
  • Fenster, Türen, Jalousien
  • Dicht-, Sperr- und Unterspannbahnen
  • neue Hölzer
  • beschichtete Bauteile
  • verleimte Holzverbindungen, Stucke, Fresken und dgl.

Auswirkungen der Erwärmung können sein:

  • Feuchtigkeitsverlust
  • thermische Ausdehnung
  • Verflüssigung von Feststoffen
  • Verdampfen von Flüssigkeiten, Druckerhöhung in geschlossenen Behältern und Leitungen (Explosionsgefahr!)
  • punktuelle Überhitzung (Aufliegen von Kabeln auf Metallteilen etc.)
  • chemische-thermische Reaktionen unkontrolliertes Austreten bzw. Eindringen von Heißluft und Stäuben.

Mögliche Maßnahmen zum Schutz hitzeempfindlicher Teile sind:

  • Ausbau der Teile
  • definierte Begrenzung der Heißlufttemperatur
  • Wärmeisolierung
  • Abdichten mit Folien zur Verhinderung von Feuchtigkeitsverlust
  • künstliche Kühlung
  • Befeuchtung.

Eine Selbstentzündung von unbeschichteten Holzbauteilen kann bei langzeitiger Aufheizung bei Temperaturen unter ca. 300°C nicht erfolgen.

 

Heißluftgeräte:

Die Heißluftgeräte müssen dem Stand der Technik entsprechen und für den verfahrensbedingten Bekämpfungseinsatz geeignet sein.

Foto eines Hochleistungslufterhitzer Schema eines direkten Heizaggregates

Andere Geräte wie z.B. Baustellenheizgeräte erfüllen die zur Bekämpfung nötigen Anforderungen nicht.

Für den Anschluss eines Heißluftgerätes ist ein Drehstromanschluss (380V CEE Anschluss mit geräteabhängiger Absicherung) erforderlich.



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