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STECKBRIEF:

 
Name:Echter Hausschwamm (vereinzelt auch "Mauerschwamm")
Botanischer Name:serpula lacrymans
Synonyme:merulius lacrymans
merulius domesticus
gyrophana lacrymans
Fruchtkörper:kann fladenartig gut 100 cm groß werden
pilziger Geruch

Bei sehr vitalem und großflächigem Wachstum scheidet der Pilz Wassertropfen aus (Guttationstropfen). Diese sich bildenden "Tränen" (lateinisch: lacrima) waren namensgebend. Guttationstropfen werden aber auch von anderen Pilzarten gebildet. Die optimale Wachstumstemperatur für den Echten Hausschwamm liegt bei 18 bis 22° C.

Werden große Myzelgeflechte freigelegt und damit Licht und bewegter Frischluft ausgesetzt, kann der Pilz relativ schnell Spontanfruchtkörper ausbilden.


frischer Fruchtkörper:rotbraun mit faltiger Fruchtschicht (Foto)
reifer Fruchtkörper:narbige Oberseite, fleischig weich, zäh
sehr alter Fruchtkörper:schwarzbraun
am vertikalen Baukörper:konsolenartig, braun mit gelben Rand

Vom Echten Hausschwamm überwuchertes Kellerregal

Wattiges Hausschwammmyzel in einer Fußbodenunterkonstruktion
Sporen:stark oval bis bohnenförmig ~10 /1000 mm x 5 / 1000 mm
große Mengen bilden rotbraunen "Staub" (wie Ziegelstaub)
.
Myzelstränge:Der Echte Hausschwamm bildet als typischer Oberflächenpilz ein gut entwickeltes Oberflächenmycel: Watteartiges Luftmycel, das bei Berührung oder Luftzug schnell zusammenfällt, Mycelhäute, die sich leicht vom Holz abziehen lassen und bis zu 1 cm dicke Mycelstränge, mit denen der Pilz Wasser über größere Strecken transportieren kann


Farbe: meist grau, vereinzelt weißlich, gelb
 
Stärke:bis bleistiftstark
typisches Merkmal:brechen im trockenen Zustand mit einem Knackgeräusch, beim Brennen horniger Geruch


Myzelstränge des Echten Hausschwammes
Idealfeuchte:~ 30 % rF im Holz
Idealtemperatur:~ 18 - 22 °C
Nahrung:

Der Hausschwamm ist ein holzzerstörender Pilz (am verbauten "Totholz"), er findet aber auch auf anderen organischen Materialien wieTextilien, Papier, Spanplatten, Stroh und Schilf gute Wachstumsvoraussetzungen.

Eichenholz ist kein gutes Substrat für den Pilz, es wird eher überwachsen. Die Gerbsäuren und andere Inhaltsstoffe wirken als natürliche Fungizide. Es kommt jedoch (selten) vor dass sich an Eichenholztreppen (verdeckte Untersichten) Fruchtkörper ausbilden.

Der Pilz kann Mauerwerk, Putz und älteren Beton durchwachsen. Die Fruchtkörper finden sich typischerweise auf Mauerwerk. Günstige Lebensbedingungen findet er bei 30 % bis 50 % Holzfeuchtigkeit, er kann jedoch als einziger holzzerstörender Pilz auch Holz mit einer Feuchte von 20% befallen, da er das dazu notwendige Wasser in seinen Strängen herantransportiert. In Deckenschüttungen (Fehlbodenschüttungen) wächst er im Verborgenem auch über längere Strecken (z. B. 10 m) auf trockenem Material, solange eine Wasserquelle verfügbar ist.

gerne Nadelholz, befällt aber auch Laubhölzer
findet sich aber auch bei Holzwerkstoffen, Leder, Papier, Stoffen etc.
Die Anwesenheit alkalischer Baustoffe ist notwendig
Schadbild:Braunfäule = Destruktionsfäule (Zellulose wird abgebaut)
braunes Holz meist grob würfelbrüchig
Vorkommen:Vor allem in Altbauten, meist Keller oder in eingefeuchteten Bereichen
(Dachundichtigkeit, Bodenfeuchte, Fachwerk, Bäder etc.).
Wächst meist verborgen in windstillen Hohlräumen.
Durchwächst Mauern und Putze
Bemerkungen:Vereinzelt nach Landesbauordnung meldepflichtig.
Sehr verbreitetet vorkommender Holzzerstörer,
hierzulande gefährlichster bekannter Bau- und Werkholzschädling .

Ein Befall durch den echten Hausschwamm lässt sich durch seine typischen Mycelien, Stränge und Fruchtkörper erkennen. Das Luftmycel ist weiß, durchscheinend, auch an Mauerwerk. Im Zweifelsfall kann eine molekularbiologische oder mikroskopische Untersuchung sinnvoll sein.

Zu erwähnen ist, dass der Befall mit Echten Hausschwamm in manchen Bundesländern noch meldepflichtig ist. Auf jeden Fall ist er ein schwerer Baumangel nach BGB. Nach DIN 68 800-4 ist jedoch der Befall und Umfang des Befalls durch einen Sachkundigen festzustellen (Anfertigen eines holzschutztechnischen Untersuchungsberichts). In der Regel werden durch solche Sachkundigen auch Sanierungsvorschläge erarbeitet.

Die Bekämpfung ist zwingend durch ein autorisiertes Fachunternehmen (Sachkundige) durchzuführen. Die Sanierung richtet sich nach der DIN 68 800, Teil 4 (Holzschutz im Hochbau, Bekämpfung von Befall durch Insekten und Pilze) in Verbindung mit dem WTA-Merkblatt der Echte Hausschwamm. Die Überwachung dieser Arbeiten sollte ebenfalls durch einen Sachkundigen erfolgen.

Der Echte Hausschwamm ist der mit Abstand am schwierigsten zu bekämpfende holzzerstörende Pilz, da er auch relativ trocknes Holz befallen kann und auch Mauerwerk durchwächst. Luftzug jedoch unterbricht das Wachstum! Der Pilz braucht eine bestimmte, wenn auch geringe Feuchtezufuhr, dann wächst er jedoch sehr schnell, meist unerkannt und unbemerkt! Die Pilzreste können viele Jahre auch in trockenem Zustand überdauern. Die Sanierung kann deshalb umfänglich werden. So müssen z.B. befallene Holzteile in der Längsachse mit mindestens 1 Meter Sicherheitsabstand vom letzten erkennbaren Befall gesund geschnitten werden. Oftmals bleibt nur der Austausch der gesamten Holzkonstruktion.

Zudem ist auch (durchwachsenes) Mauerwerk sachgerecht zu sanieren. Hierzu z.B. gehört Putz abschlagen, Fugen auskratzen, Mauerwerk abflammen. Zudem kommt noch die eigentliche chemische Schutzbehandlung. In der Regel reicht eine oberflächliche Behandlung nicht aus, so dass so genannte Injektageverfahren zur Anwendung kommen. Dabei wird ein bauaufsichtlich zugelassenes Holzschutzmittel (Zulassung zur Bekämpfung von Hausschwamm im Mauerwerk) in das befallene Mauerwerk injiziert. Gleichwohl durchdringen die Mittel die Wand nicht komplett, sondern nur zum Teil. Deshalb ist zu prüfen, ob nicht ggf. ein (Teil-)Abbruch des befallenen Mauerwerks möglich ist, dann wäre dies die sichere Sanierungsvariante.

Neueingebautes Holz muss eventuell entsprechend DIN 68 800, Teil 3 vorbeugend imprägniert sein.

Über die Gefährlichkeit des Hausschwamms ist bereits sehr viel geschrieben worden. Dies beginnt bereits in der Bibel (3. Buch Mose, Kapitel 14):

Wenn ihr ins Land Kanaan kommt, dass ich euch zum Besitz gebe, und ich lasse an irgend einen Hause eures Landes eine aussätzige Stelle entstehen, so soll der kommen, dem das Haus gehört, es dem Priester ansagen und sprechen: " es sieht mir aus, als sei Aussatz an meinem Hause ".

Da soll der Priester gebieten, dass sie das Haus ausräumen, ehe der Priester hineingeht, die Stelle zu besehen, damit nicht alles unrein werde, was im Haus ist. Danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. Wenn er nun den Ausschlag besieht und findet, dass an der Wand des Hauses grünliche oder rötlicher Stellen sind, die tiefer aussehen, als sonst die Wand, so soll er aus dem Haus herausgehen, an die Türe treten und das Haus für sieben Tage verschliessen. Und wenn er am 7. Tage wiederkommt und sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat an der Wand des Hauses so soll er die Steine ausbrechen lassen, an dem der Ausschlag ist und hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort werfen. Und das Haus soll man innen ringsherum abschaben und den abgeschabten Lehm hinaus vor die Stadt an einen unreinen Ort schütten und andere Steine nehmen und statt jener einsetzen und anderen Lehm nehmen und das Haus neu bewerfen. Wenn dann der Ausschlag wiederkommt und ausbricht am Hause, nachdem man die Steine ausgebrochen und das Haus neu beworfen hat, so soll der Priester hineingehen. Und wenn er sieht, dass der Ausschlag weitergefressen hat am Hause, so ist es gewiss ein fressender Aussatz am Hause und es ist unrein. Darum soll man das Haus abbrechen, Steine und Holz und all Lehm am Hause, und soll es hinaus bringen vor die Stadt an einen unreinen Ort.


Die Beschreibungen und Berichte über die Ausbreitungsgeschwindigkeit und die Hartnäckigkeit des Wachstums zeigen die Gefährlichkeit dieses Holzschädlings an. In vielen Fällen werden von Bauherren, Architekten, Planern, Bauunternehmern, Bausachverständigen und Gutachtern die vielfältigen Erscheinungsformen des Hausschwammes nicht erkannt oder übersehen. Auch die zunehmende Tendenz, die Meldepflicht für den Hausschwamm aus den Landesbauordnungen zu nehmen, wird sich in vielen Fällen als heikler Bumerang erweisen.

Was macht den Hausschwamm im Wesentlichen nun so gefährlich und gibt ihm so eine Sonderstellung bei den Holzschädlingen?

Der Hausschwamm benötigt zu seiner Entstehung und weiteren Ausbreitung nur eine weitaus geringere Holzfeuchte als anderer Gebäudepilze. Er kann unter bestimmten Bedingungen sogar als einziger Bauholzpilz auch auf trockenes Holzes übergreifen. Selbst in staubtrocknen Lehmwänden kann das Stroh befallen werden. Infolge eines hoch entwickelten Oberflächen- bzw. Strangmyzels kann sich der Pilze weit ausbreiten. Dabei werden über den Nährboden hinaus nicht nur holzfreie Stoffe aller Art meterweit überwuchert, sondern auch Schüttungen und Mauerwerk durchwachsen. Deshalb kann der Hausschwamm auch entfernt vom Holz oder Mauerwerk angetroffen werden.

Infolge der versteckten Lebensweise bleibt ein akuter Schwammbefall oft längere Zeit unerkannt. Der Verfasser musste auch immer wieder feststellen, dass nach der Entdeckung des Befalls, dieser nicht sorgfältig und fachgerecht bekämpft wurde. Die Sporen breiten sich bei der geringsten Luftbewegung aus und können leicht im befallenen Gebäude verschleppt werden.



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