4. Prophylaxe, Dokumentation und Nachsorge
Dieser sehr wichtige Bestandteil einer erfolgreichen Holzschädlingsbekämpfungsmaßnahme sollte in engem Zusammenspiel zwischen dem Sachverständigen und der ausführenden Firma erfolgen. .
Durch den Sachverständigen sollten konkrete Empfehlungen zur Vermeidung eines künftigen Befalls gegeben werden. Die Möglichkeiten vorbeugender chemischer Behandlungen und begleitender Maßnahmen sollten genau erörtert und in ihrer Durchführung vereinbart werden.
Die Behandlung sollte unbedingt durch einen entsprechenden dauerhaft angebrachten Behandlungsnachweis dokumentiert sein. Bei Hausschwammbekämpfungen empfiehlt sich eine genaue Dokumentation über den Umfang der durchgeführten Maßnahmen. Bei einer thermischen Behandlung ist ein nachvollziehbares Heizprotokoll vorzulegen.
In kritischen Gebäudebereichen sollte die Möglichkeiten einer Nachkontrolle besprochen und eventuell fest vereinbart werden. |