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  »Holzschutz  »Bekämpfungsmethoden   Do. 08. September 2016 

Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen und Insekten

 

Allgemeines

Die Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten ist weitgehend in der DIN 68 8000 Teil 4 geregelt.
Es bestehen auch umfangreiche Arbeitsempfehlungen von folgenden Verbänden und Organsiationen:

  1. Der wissenschaftlichen technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkerhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) mit ihren Merkblättern 1-2-91 und 1-1-87.
          Der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung e.V. (DGfH)

 

DIN Norm
Im allgemeinen wird empfohlen sich an die gültige DIN zu halten, da diese oft, aber nicht immer den Stand der Technik repräsentieren. Zu beachten ist, dass die DIN Normen nur Regelwerke sind und keinen gesetzlichen Charakter haben, der Erfolg der Leistung besteht nicht in der Einhaltung der Norm sondern im Erreichen der vereinbarten Leistung. Sollten die bauspezifischen Erfordernisse ein Abweichen von der DIN ratsam erscheinen lassen, ist besondere Sorgfalt geboten. Auch Arbeiten abweichend der Norm schulden nur den Erfolg der Leistung und sollten nur im gegenseitigen Einvernehmen von Auftraggeber und Auftragnehmer durchgeführt werden.

Entscheidend für die Bekämpfung pflanzlicher und tierischer Holzschädlinge ist die DIN 68 800 Teil 4

Sachkundenachweis
Die Ausführung von Bekämpfungsarbeiten im Holzschutz sollten wie auch in der DIN empfohlen, nur von Betrieben ausgeführt werden die den entsprechenden anerkannten Sachkundenachweis besitzen.
Von Seiten der Auftraggeber sollte vor Auftragsvergabe ein Nachweis dieser Sachkunde gefordert werden.
DHBV
Bei der Durchführung von Holzschädlingsbekämpfungsmaßnahmen lässt sich die Qualität der Ausführung selbst für in der Gebäudesanierung versierte Fachleute kaum kontrollieren. Daher ist die Auftragsvergabe an einen Fachbetrieb in diesem Arbeitsbereich grundsätzlich Vertrauenssache.
Daher empfiehlt es sich dringend bei einer Auftragsvergabe Mitgliedsfirmen eines Fachverbandes wie z.B. den Deutschen Holz- und Bautenschutzverbandes (DHBV) zu bevorzugen. Besonders die mit Qualitätssiegel ausgezeichneten Mitglieder dieses Fachverbandes sind zur Weiterbildung und zur Einhaltung gewisser Mindeststandards verpflichtet und geben daher eher Gewähr für eine qualitativ hochwertige Arbeit.Auskunft über Mitgliedsbetriebe erteilt die Geschäftsstelle des Bundesverbandes Tel. 02234 48455
 
 
 
Spezielle Fragen z.B. zum Heißluftverfahren beantwortet auch der "Arbeitskreis Thermische Holzschädlingsbekämpfung im DHBV"

Arbeitssystematik

 
Bei der Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten sollten gewisse allgemeine Arbeitsschritte und Regeln gelten.
Es erscheint in keiner Weise der Sache dienlich, wenn die Maßnahmen ohne fachkundliche Anleitung durchgeführt werden. So wünschenswert dem Bauherren eine sofortige kostengünstige Beseitigung des Schadens erscheint , müssen doch die nachfolgend aufgeführten Arbeitsschritte genau eingehalten werden.
Ohne eine gründliche, sachkundige vorherige Analyse der Befallssituation wird jede Maßnahme zu einem "herumdoktern" im negativen Sinne. Wir würden berechtigterweise auch keinem Arzt trauen, der ohne eine vorherige gründliche Untersuchung umgehend diverse Tabletten verschreibt.
1. Anamnese, Diagnostik
durchzuführen durch einen Sachverständigen für Holzschutz und bei Bedarf durch einen Tragwerksplaner
Am Anfang aller Maßnahmen sollte im Rahmen einer Ortsbegehung immer eine gründliche Untersuchung des Objektes und eine ausführliche Beratung des Bauherren stehen. Hierbei ist die Abarbeitung folgender Fragepunkte wichtig:
  • In welcher Form und wo zeigt sich der Befall ?
  • Welche Art von Holzschädling ist vorzufinden?
  • Seit wann ist der Befall festzustellen?
  • Sind Veränderungen im Befall festzustellen?
  • Gibts es begleitende Schädigungen im Gebäude (Feuchte , Wasserschäden, etc.)?
  • Sind in der Vergangenheit oder aktuell bereits Maßnahmen ergriffen wurden?
  • Welche Art und welcher Umfang von Schädigungen bzw. Zerstörungen sind festzustellen?
Zur Beantwortung dieser Fragen sind unter Umständen umfangreichere Rückbaumaßnahmen notwendig. Da diese Rückbaumaßnahmen einen äußerst wichtigen Bestandteil der Befallssondierung darstellen, sollten diese nur durch versierte und mit dem Thema vertraute Fachfirmen durchgeführt werden. Diese Sondierungsmaßnahmen stellen für den Bauherren oft einen massiven und auch zerstörenden Eingriff in bestehende Bausubstanz dar. Daher ist hier ein überlegtes aber auch konsequentes Vorgehen in enger Abstimmung erforderlich.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollten dem Bauherren in schriftlicher und nachvollziehbarer Form vorliegen.
2. Therapie
durchzuführen durch eine hochqualifizierte Fachfirma mit entsprechenden Zertifizierungen.
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Die Art und der Umfang der "Therapie" sollte durch den Sachverständigen vorgegeben werden. Hierbei ist eine enge Orientierung an die Dokumentationen des Standes der Technik (DIN 68800/4, WTA Merkblätter, etc.) notwendig. Es sollten nachvollziehbare Begründungen für die empfohlenen Holzschädlingsbekämpfungsmaßnahmen vorliegen.

Der Auftraggeber sollte vor Beginn genauestens über die einzelnen Schritte des angestrebten Bekämpfungsverfahrens und deren Begleitumstände informieren.

Während der Behandlung sollte dem Bauherrn die eigene Arbeitsschritte erläutert werden.
3. Rehabilitation (Wiederherstellung)
Diese Maßnahmen werden in der Regel durch Handwerksfirmen durchgeführt die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes geeignet sind.
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Die ausführenden Handwerksfirmen sollten mit der Ausgangsproblematik vertraut gemacht werden um bei der Neuerstellung die speziellen notwenigen Erfordernisse einzuplanen.
4. Prophylaxe, Dokumentation und Nachsorge
Dieser sehr wichtige Bestandteil einer erfolgreichen Holzschädlingsbekämpfungsmaßnahme sollte in engem Zusammenspiel zwischen dem Sachverständigen und der ausführenden Firma erfolgen.
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Durch den Sachverständigen sollten konkrete Empfehlungen zur Vermeidung eines künftigen Befalls gegeben werden. Die Möglichkeiten vorbeugender chemischer Behandlungen und begleitender Maßnahmen sollten genau erörtert und in ihrer Durchführung vereinbart werden.

Die Behandlung sollte unbedingt durch einen entsprechenden dauerhaft angebrachten Behandlungsnachweis dokumentiert sein. Bei Hausschwammbekämpfungen empfiehlt sich eine genaue Dokumentation über den Umfang der durchgeführten Maßnahmen. Bei einer thermischen Behandlung ist ein nachvollziehbares Heizprotokoll vorzulegen.

In kritischen Gebäudebereichen sollte die Möglichkeiten einer Nachkontrolle besprochen und eventuell fest vereinbart werden.

Holzschutz bei Insekten:

  • Chemische Bekämpfung
  • Heissluftverfahren
  • Begasung
  • Sonderverfahren
  • Vorbeugung
  • Holzschutz bei Pilzen:

  • Chemische Bekämpfung
  • Heißluftverfahren
  • Vorbeugung


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